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 1 Coaching/Supervision

1.1         
Gegenstand von Coaching/Supervision ist die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen Situation unter Berücksichtigung außerberuflicher, insbesondere privater Aspekte.

1.2. 
Die Vergütung erfolgt in der im mündlichen oder schriftlichen Coaching-Vertrag vereinbarten Höhe zzgl. 19% Mwst. Fahrtzeitaufwand für Termine außerhalb des Büros Düsseldorf wird zusätzlich in Rechung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist in vereinbarter Höhe ohne Abzüge spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung fällig. 

1.3.
Coaching-Termine werden nach Anmeldung vergeben. Um einen festen Wochentag reservieren zu können, sollte eine Anmeldung für mindestens vier Termine erfolgen. Vereinbarung von Einzelsitzungen ist ebenfalls möglich.

1.4.    
Bei Eingang einer schriftlichen Absage bis 72 Stunden vorher (Post/E-Mail) entstehen keine Stornokosten. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar fällig und zwar bis 48 Stunden vor dem Termin zu 50%, danach in voller Höhe.

 

2  Weiterbildungsveranstaltungen/Seminare 


2.1.
Das Leistungsspektrum umfasst die Vorbereitung und Durchführung des im Auftragsformular benannten Seminars. Hinzu kommen ggf. noch Kosten für die Erstellung von Seminarunterlagen, Material und Verpflegung, Parkgebühren und Anfahrtszeit-Aufwand und Reisekosten sowie Tagungspauschalen und Übernachtungskosten. Die inhaltliche Gestaltung richtet sich nach der Seminarausschreibung laut Einladungstext. Im Übrigen ist sie dem Dozenten freigestellt.


2.2. 
Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Die Teilnehmerzahl ist der Seminarausschreibung zu entnehmen. Die Reservierung wird nach der Reihenfolge des Posteingangs vorgenommen. Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen die Bestätigung der Platzreservierung mit einer Zahlungsaufforderung (Anzahlung) zu. Erst mit Ihrer Anzahlung bis spätestens 6 Wochen vor Weiterbildungstermin sind Sie fest angemeldet. Vier Wochen vor Beginn des Seminars gehen Ihnen die Rechnung über den Restbetrag sowie ggf. ein Prospekt des Tagungshotels /eine Anreiseskizze zu. Die Begleichung des Restbetrages ist dann bis 2 Wochen vor Beginn der Weiterbildung fällig.



2.3. 
Bei der Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen im Auftrag von Unternehmen ist der Anzahlungsbetrag zwei Wochen nach Auftragstellung, ansonsten zum im Auftrag angegebenen Anzahlungstermin fällig. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn zu überweisen. Die Vergütung erfolgt in Höhe der im Auftrag angegebenen Seminargebühr zzgl. 19% Mwst. Die Aufwendungen für die Unterbringung und Tagungspauschalen für die Dozentin/den Dozenten trägt der Auftraggeber. Die Verpflegungskosten und Reisekosten bis 0,35 Euro pro km werden durch den Auftraggeber ersetzt.

 

2.4.   
Eine Annulierung der Anmeldung bzw. des Auftrags können wir nur schriftlich und nur bis spätestens 8 Wochen vor Ausbildungstermin entgegennehmen (wir berechnen 30,- € Bearbeitungsgebühr). Erfolgt eine Absage bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir den Anzahlungsbetrag. Bei späterer Stornierung/ Rücktritt wird der gesamte Teilnahmebeitrag bzw. die gesamte Seminargebühr fällig. Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers in das Seminar erfordert die Zustimmung des Seminaranbieters.

 

2.5.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns grundsätzlich eine Absage von Veranstaltungen bzw. Terminen vorbehalten müssen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück erstattet. Eine weitergehende Haftung und jegliche Schadensersatzpflichten des Veranstalters für weitere Kosten sind generell ausgeschlossen. Kann wegen Krankheit eines Referenten oder wegen sonstiger höherer Gewalt eine Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden, werden die Teilnehmer umgehend informiert und ein Ersatztermin festgelegt. 

                                                                                     Stand 1. Januar 2011


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